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Rechtsgebiete

Hilfe für Sie aus dem spezialisierten rechtlichen  Leistungsspektrum:
 

Hier finden Sie die Rechtsgebiete, in denen Ihnen Rechtsanwalt Dr. Petring spezialisiert weiterhilft. Scheuen Sie keine Fragen. Ihr Anwalt ist gesetzlich zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet und unterstützt Sie gerne.

Bielefelder Rechtsanwalt spezialisiert im Urheberrecht

Im Urheberrecht geht es regelmäßig um schöpferische Werke wie Fotografien, Bildwerke, Texte und deren Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung.

 

Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzung bilden dabei nicht selten Abmahnungen, Lizenzverträge oder auch gerichtliche einstweilige Verfügungen und Klageverfahren.

Besonders konfliktträchtig sind z. B. Filesharing-Abmahnungen oder Rechtsstreite wegen fehlender Nutzungsrechte an Abbildungen, Fotos oder Textbeiträgen.

In Bielefeld besteht insoweit eine gerichtliche Spezialzuständigkeit auch für die Landgerichtsbezirke Detmold, Paderborn und Münster. 

Bielefelder Rechtsanwalt spezialisiert im Markenrecht
Bielefelder Rechtsanwalt spezialisiert im Medienrecht und Internetrecht

Das Markenrecht regelt die Zulässigkeit, Begründung und Verteidigung von Marken, Werktiteln, Unternehmenskennzeichen und anderen Kennzeichen.

Darüber existieren zahlreiche Rechtsirrtümer und Fehlvorstellungen, die zu eigentlich vermeidbaren außergerichtlichen und prozessualen Auseinandersetzungen sowie daraus erwachsenden Schäden und Kosten führen.

Konfliktrisiken sollten besser rechtzeitig erkannt, beachtet und beseitigt werden. Ungerechtfertigten Warnschreiben, Abmahnungen und Klagen ist versiert und möglichst prozessökonomisch zu begegnen.

Die Spezialzuständigkeit des Landgerichts Bielefeld bündelt die diesbezüglichen gerichtlichen Verfahren für die umliegenden Landgerichtsbezirke Detmold, Paderborn und Münster ebenfalls vor den Bielefelder Spezialkammern.

Bei medien- und internetrechtlicher anwaltlicher Beratung erwarten Sie zu Recht breitgefächertes anwaltliches  Spezialwissen in den Bereichen gängiger Print- und Online-Medien, Social Media, Veröffentlichungen aller Art, Suchmaschinen-Listungen und -Bewertungen bei Google u. a.

Rechtsverletzende falsche Behauptungen oder Bewertungen können erhebliche persönliche und geschäftliche Schäden verursachen, die frühzeitig und nachhaltig durch Richtigstellung und Löschung bzw. Entfernung vermieden oder beseitigt werden sollten.

Das Internetrecht erfasst diverse Schnittmengen mit den Rechtsgebieten des Urheber-, Marken-, Domain-, Kommunikations- und Reputationsrechts.

Da hilft die entsprechende fächerübergreifende technische und juristische Expertise, um sachgerechte Tipps und die wirklich erforderlichen Hilfestellungen zu erhalten. 

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